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Nach dem Erbfall
Die Angelegenheiten nach einem Erbfall sind schier unerschöpflich.
Der Gesetzgeber sieht die Auseinandersetzung einer nach dem Todesfall entstandenen Erbengemeinschaft vor. Über die Art und Weise entbrennt oft Streit. Die Durchsetzung der eigenen Ansprüche ist meist kompliziert und bedarf nicht selten die Anrufung der Gerichte.
Die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen beginnt stets mit der oft mühseligen Verschaffung der Kenntnisse über den Nachlass. Bereits hier gilt es, seine Rechte ohne Verlust zu wahren.
Will der Erblasser die Umsetzung seines Willens gesichert wissen, so ist die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers unerlässlich. Um Streit zwischen den Begünstigten wirksam begegnen und die Abwicklung des Nachlasses professionell durchführen zu können, ist die Wahl eines unabhängigen Dritten dringend anzuraten.
Vor dem Erbfall -
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